Abfallarten — wir behalten den Durchblick!

Abfallarten

Abfälle müssen nach den Vorgaben der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) deklariert und gesetzeskonform entsorgt oder recycelt werden. Eine Einstufung kann nicht immer durch eine einfache visuelle Begutachtung sichergestellt werden. Häufig ist eine fundierte Analyse des Materials erforderlich, um Zusammensetzung und Inhalt zu korrekt zu bestimmen. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne von der Probeentnahme bis zur Festlegung gemäß „AVV“. Weitere Informationen finden
Sie unter folgendem Link:

https://www.gesetze-im-internet.de/avv/AVV.pdf